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Die FBU-Versicherung
(Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung) gehört zu den
drei wichtigsten Firmenversicherungen, deckt sie doch
Vermögensfolgeschäden nach einem Brand ab. So bezahlt sie
nicht nur entgehende Gewinne, die Löhne und Gehälter weiter,
sondern auch Mehrkosten.
Schwierigkeiten bereitet
immer die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme.
Addiert man bei der Sachversicherung lediglich die Neuwerte,
muss man bei der FBU-Versicherung in die Zukunft blicken.
Grundsätzlich errechnet sich
der Versicherungswert der FBU-Versicherung aus:
den bereinigten
Umsatzerlösen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
abzüglich
der variablen Kosten (wie z.B. Materialeinsatz, Roh- Hilfs-
und Betriebsstoffe)
der kommenden 12 Monate.
Die Versicherungssumme kann
großzügig bemessen werden, da die FBU-Versicherung
grundsätzlich im nachfolgenden Jahr abgerechnet wird.
Außerplanmäßige Umsatzsteigerungen gleicht die fast immer
mitversicherte kostenlose Vorsorgesumme aus.
Grundsätzlich haftet die
Versicherungsgesellschaft 12 Monate lang nach einem
Brandschaden. Dieser Zeitraum reicht modernen Betrieben aber
oft nicht mehr aus. So empfiehlt sich die Haftzeit der
FBU-Versicherung auf 18 oder sogar 24 Monate anzuheben.
Sehr wichtig ist die
Mitversicherung der sogenannten Wechselwirkungsschäden, also
die Auswirkungen eines Brandes innerhalb von Firmengruppen.
Auch Rückwirkungsschäden, die Auswirkung eines Brandes
außerhalb des versicherten Grundstückes, sollte ausreichend
hoch eingedeckt sein.
Wir beraten Sie zu diesem
Thema gerne ausführlich und vollkommen unverbindlich. |