VVC Versicherungs-Blog

01.02.2012 - Die industrielle FBU-Versicherung

Die FBU-Versicherung (Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung) gehört zu den drei wichtigsten Firmenversicherungen, deckt sie doch Vermögensfolgeschäden nach einem Brand ab. So bezahlt sie nicht nur entgehende Gewinne, die Löhne und Gehälter weiter, sondern auch Mehrkosten.

Schwierigkeiten bereitet immer die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme. Addiert man bei der Sachversicherung lediglich die Neuwerte, muss man bei der FBU-Versicherung in die Zukunft blicken.

Grundsätzlich errechnet sich der Versicherungswert der FBU-Versicherung aus:

den bereinigten Umsatzerlösen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
abzüglich
der variablen Kosten (wie z.B. Materialeinsatz, Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe)

der kommenden 12 Monate.

Die Versicherungssumme kann großzügig bemessen werden, da die FBU-Versicherung grundsätzlich im nachfolgenden Jahr abgerechnet wird.
Außerplanmäßige Umsatzsteigerungen gleicht die fast immer mitversicherte kostenlose Vorsorgesumme aus.

Grundsätzlich haftet die Versicherungsgesellschaft 12 Monate lang nach einem Brandschaden. Dieser Zeitraum reicht modernen Betrieben aber oft nicht mehr aus. So empfiehlt sich die Haftzeit der FBU-Versicherung auf 18 oder sogar 24 Monate anzuheben.

Sehr wichtig ist die Mitversicherung der sogenannten Wechselwirkungsschäden, also die Auswirkungen eines Brandes innerhalb von Firmengruppen. Auch Rückwirkungsschäden, die Auswirkung eines Brandes außerhalb des versicherten Grundstückes, sollte ausreichend hoch eingedeckt sein.

Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne ausführlich und vollkommen unverbindlich.

 

© Michael Pilipp / Conny Landgraf & www.pilipp.net