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Falsche
Versicherungen können die Existenz einer Firma bedrohen.
VVC Pilipp ist seit über 80 Jahren der Spezialist für
gewerbliche Versicherungen. Nachfolgend Informationen zu
den wichtigsten Versicherungen Ihrer Firma.

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist für
jede Art von Firma unbedingt notwendig, da hier ein
unkalkulierbares Risiko, nämlich die Haftung aus Schäden
Dritter gegenüber, abgesichert wird.
Haftpflichtversicherung für den Einzelhandel
Hier genügt eine einfache
Betriebshaftpflichtversicherung. Wichtig ist eine
ausreichende Summe für Mietsachschäden an gemieteten Räumen
oder Gebäuden.
Haftpflichtversicherung für Handwerker
Innerhalb der normalen
Betriebshaftpflichtversicherung müssen spezielle
Zusatzklauseln eingeschlossen werden, wie Tätigkeitsschäden,
Leitungsschäden oder Be- und Entladeschäden.
Haftpflichtversicherung für Dienstleister
Dienstleistungsbetriebe benötigen oft
eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Schäden, die nicht auf einen Personen- oder Sachschaden
beruhen.
Haftpflichtversicherung für Hersteller von Endprodukten
Bei der Herstellung von Endprodukten
reicht eine normale Betriebshaftpflichtversicherung. Wichtig
ist, dass die Betriebsbeschreibung stimmt. Spezielle
Deckungen bei Umweltschäden können wichtig sein. Firmen, die
Massenartikel produzieren, benötigen evtl. eine
Produkt-Rückrufkostenversicherung.
Haftpflichtversicherung für Hersteller von Teilen, die
weiterverarbeitet werden
Der Hersteller von Produkten, die von
anderen Firmen weiterverarbeitet werden (Zulieferer)
benötigt neben der Betriebshaftpflichtversicherung eine
Erweiterung, nämlich die sogenannte "Erweiterte
Produktdeckung". Diese deckt Vermögensschäden, die einem
Dritten dadurch entstehen, als dass er evtl. fehlerhafte
Produkte weiterverarbeitet hat. Die "Erweiterte
Produkthaftung" ist sehr kompliziert, so dass es hier einer
ausgiebigen individuellen Beratung bedarf. Fehlen bestimmte
- standardmäßig nicht eingeschlossene - Klauseln, kann im
Schadensfall der Großteil der Kosten nicht versichert sein.
Hersteller von Teilen der Kfz-, Luftfahrt- oder
Schienenfahrzeugen müssen auf standardisierte Ausschlüsse
achten und benötigen zudem spezielle Rückrufkostendeckungen.
Sachversicherung und Betriebsunterbrechung
Durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser
entstehen regelmäßig Schäden, die, unversichert, die
Existenz einer Firma bedrohen können. Neben diesen
Elementarschadendeckungen kann in bestimmten Gebieten
oder Lagen die EC-Deckung wichtig werden, die weitere
Gefahren, insbesondere erweitere Elementarschäden,
abdeckt. Gesprinklerte Firmen benötigen eine Versicherung
gegen Leckageschäden. Nachdem es sich bei der
Sachversicherung heutzutage praktisch immer um eine
Neuwertversicherung handelt, muss der vorhandene Neuwert,
dem versicherten entsprechen, da im Schadensfall sonst ein
Abzug wegen Unterversicherung zum Tragen kommen kann.
Die EC-Deckung kann um
"unbenannte Gefahren" erweitert werden. Diese wiederum kann
erweitert werden um "innere Betriebsschäden", also um
die Maschinenbruch- oder Elektronikversicherung.
Gerade die Maschinenbruchversicherung für fahrbare oder
Maschinen von zentraler Bedeutung ist wichtig. Zu beachten
sind besondere Selbstbehalte und, dass es sich nicht um
Neuwertversicherungen handelt.
In Folge fast eines jeden Sachschadens
tritt eine Unterbrechung des laufenden Betriebes statt oder
es entstehen gewaltige Mehrkosten. Bezahlt werden diese über
die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die korrekte
Versicherungssumme errechnet sich prinzipiell aus dem
"Umsatz minus Wareneinsatz", gesehen auf 12 Monate. Viele
Firmen benötigen heute eine längere Haftzeit von 18 oder
sogar 24 Monate.
Für den Einzelhandel gibt es spezielle
Policen, die in einfach gehaltener Form den Sach- und
Betriebsunterbrechungsschaden in einer Police kombinieren,
der sogenannten Geschäftsversicherung.
Für alle Sach- und
Betriebsunterbrechungsversicherungen gilt, dass
Sicherheitsvorschriften und Auflagen unbedingt einzuhalten
sind. Ein guter Brandschutz ist heute prämienrelevant. Leer
stehende Gebäude müssen gemeldet werden.
Kfz-Versicherung
Halter von Kraftfahrzeugen sind
verpflichtet eine Verkehrshaftpflichtversicherung
abzuschließen. Die Sachversicherung (Voll- oder Teilkasko)
des Kfz ist freiwillig und die Vollkaskoversicherung meist
nur bei neuen Fahrzeugen zu empfehlen. Gerade bei einem
großen Fuhrpark gehört die Vollkaskoversicherung zu einem
gut kalkulierbaren, und somit verzichtbarem
Versicherungsrisiko. Über die Prämie einer Flotte
entscheidet praktisch einzig und allein die Schadenquote.
Ein gutes Schadensmanagement ist somit unverzichtbar.
Transportversicherung und Werkverkehrsversicherung
Wer Waren transportiert, benötigt eine
Transportversicherung. Die kostengünstigste Variante ist
hier die Werkverkehrsversicherung, die Transporte mit
dem eigenen Fahrzeug absichert, solange es sich um einen
Unfall handelt, höhere Gewalt im Spiel ist, es brennt, Waren
gestohlen oder beim Be- und Entladen beschädigt werden. Bei
der großen Transportversicherung, der
Warentransportversicherung, handelt es sich praktisch um
eine All-Gefahren-Deckung, die auch Speditionsbewegungen und
Vermögensschäden einschließt.
Warenkreditversicherung
Bei Existenzbedrohung durch drohenden
Forderungsausfall wegen hohen Außenständen sollte die
Warenkreditversicherung abgeschlossen werden. Zu beachten
sind hier viele Feinheiten und Klauseln, wodurch eine
umfangreiche Beratung unumgänglich ist. Die meisten
Warenkreditversicherungen schließen heute auch das Inkasso
mit ein.
D&O-Deckung und Straf-Rechtsschutz
Die D&O-Deckung (Directors and
Officers) ist eine Haftpflichtversicherung, die Manager vor
Ansprüchen aus Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen
schützt.
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung
ersetzt Schäden durch Diebstahl und Betrug.
Betriebliche Altersversorgung
Durch betriebliche Altersversorgung
bindet man gute Mitarbeiter an die Firma und kann als
Gesellschafter Geschäftsführer auch die eigene Rente
organisieren. Das Thema ist so umfangreich, dass es an
dieser Stelle nur erwähnt werden soll. Der Arbeitgeber ist
nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch verpflichtet, seinen
Arbeitnehmern mindestens einen Durchführungsweg der
Entgeltumwandlung (also arbeitnehmerfinanziert) zur
Verfügung zu stellen.
Temporäre Versicherungen
Wer eine neue Halle baut benötigt
während der Bauphase eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine
Bauleistungsversicherung und eine - meist kostenlose -
Feuerrohbauversicherung. Die
Bauherrenhaftpflichtversicherung ist oft kostenfrei in der
Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.
VdS-anerkannte Fachfirma im Raum Coburg
Firmen sind verpflichtet, ihr elektrische Anlagen in jedem
Jahr von einer vom VdS anerkannten Fachfirma überprüfen zu
lassen. Im Raum Coburg führt die Prüfung durch:
Konrad+Queck GmbH
Herrn Queck
Vorstadt 1
96145 Seßlach
+49.9569.1342 |