VVC Versicherungs-Blog

28.07.2010 - Wichtige Versicherungen für Unternehmen

Falsche Versicherungen können die Existenz einer Firma bedrohen.

VVC Pilipp ist seit über 80 Jahren der Spezialist für gewerbliche Versicherungen. Nachfolgend Informationen zu den wichtigsten Versicherungen Ihrer Firma.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist für jede Art von Firma unbedingt notwendig, da hier ein unkalkulierbares Risiko, nämlich die Haftung aus Schäden Dritter gegenüber, abgesichert wird.

Haftpflichtversicherung für den Einzelhandel

Hier genügt eine einfache Betriebshaftpflichtversicherung. Wichtig ist eine ausreichende Summe für Mietsachschäden an gemieteten Räumen oder Gebäuden.

Haftpflichtversicherung für Handwerker

Innerhalb der normalen Betriebshaftpflichtversicherung müssen spezielle Zusatzklauseln eingeschlossen werden, wie Tätigkeitsschäden, Leitungsschäden oder Be- und Entladeschäden.

Haftpflichtversicherung für Dienstleister

Dienstleistungsbetriebe benötigen oft eine zusätzliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Schäden, die nicht auf einen Personen- oder Sachschaden beruhen.

Haftpflichtversicherung für Hersteller von Endprodukten

Bei der Herstellung von Endprodukten reicht eine normale Betriebshaftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass die Betriebsbeschreibung stimmt. Spezielle Deckungen bei Umweltschäden können wichtig sein. Firmen, die Massenartikel produzieren, benötigen evtl. eine Produkt-Rückrufkostenversicherung.

Haftpflichtversicherung für Hersteller von Teilen, die weiterverarbeitet werden

Der Hersteller von Produkten, die von anderen Firmen weiterverarbeitet werden (Zulieferer) benötigt neben der Betriebshaftpflichtversicherung eine Erweiterung, nämlich die sogenannte "Erweiterte Produktdeckung". Diese deckt Vermögensschäden, die einem Dritten dadurch entstehen, als dass er evtl. fehlerhafte Produkte weiterverarbeitet hat. Die "Erweiterte Produkthaftung" ist sehr kompliziert, so dass es hier einer ausgiebigen individuellen Beratung bedarf. Fehlen bestimmte - standardmäßig nicht eingeschlossene - Klauseln, kann im Schadensfall der Großteil der Kosten nicht versichert sein. Hersteller von Teilen der Kfz-, Luftfahrt- oder Schienenfahrzeugen müssen auf standardisierte Ausschlüsse achten und benötigen zudem spezielle Rückrufkostendeckungen.

Sachversicherung und Betriebsunterbrechung

Durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstehen regelmäßig Schäden, die, unversichert, die Existenz einer Firma bedrohen können. Neben diesen Elementarschadendeckungen kann in  bestimmten Gebieten oder Lagen die EC-Deckung wichtig werden, die weitere Gefahren, insbesondere erweitere Elementarschäden, abdeckt. Gesprinklerte Firmen benötigen eine Versicherung gegen Leckageschäden. Nachdem es sich bei der Sachversicherung heutzutage praktisch immer um eine Neuwertversicherung handelt, muss der vorhandene Neuwert, dem versicherten entsprechen, da im Schadensfall sonst ein Abzug wegen Unterversicherung zum Tragen kommen kann.

Die EC-Deckung kann um "unbenannte Gefahren" erweitert werden. Diese wiederum kann erweitert werden um "innere Betriebsschäden", also um die Maschinenbruch- oder Elektronikversicherung. Gerade die Maschinenbruchversicherung für fahrbare oder Maschinen von zentraler Bedeutung ist wichtig. Zu beachten sind besondere Selbstbehalte und, dass es sich nicht um Neuwertversicherungen handelt.

In Folge fast eines jeden Sachschadens tritt eine Unterbrechung des laufenden Betriebes statt oder es entstehen gewaltige Mehrkosten. Bezahlt werden diese über die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die korrekte Versicherungssumme errechnet sich prinzipiell aus dem "Umsatz minus Wareneinsatz", gesehen auf 12 Monate. Viele Firmen benötigen heute eine längere Haftzeit von 18 oder sogar 24 Monate.

Für den Einzelhandel gibt es spezielle Policen, die in einfach gehaltener Form den Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden in einer Police kombinieren, der sogenannten Geschäftsversicherung.

Für alle Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen gilt, dass Sicherheitsvorschriften und Auflagen unbedingt einzuhalten sind. Ein guter Brandschutz ist heute prämienrelevant. Leer stehende Gebäude müssen gemeldet werden.

 Kfz-Versicherung

Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet eine Verkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Sachversicherung (Voll- oder Teilkasko) des Kfz ist freiwillig und die Vollkaskoversicherung meist nur  bei neuen Fahrzeugen zu empfehlen. Gerade bei einem großen Fuhrpark gehört die Vollkaskoversicherung zu einem gut kalkulierbaren, und somit verzichtbarem Versicherungsrisiko. Über die Prämie einer Flotte entscheidet praktisch einzig und allein die Schadenquote. Ein gutes Schadensmanagement ist somit unverzichtbar.

Transportversicherung und Werkverkehrsversicherung

Wer Waren transportiert, benötigt eine Transportversicherung. Die kostengünstigste Variante ist hier die Werkverkehrsversicherung, die Transporte mit dem eigenen Fahrzeug absichert, solange es sich um einen Unfall handelt, höhere Gewalt im Spiel ist, es brennt, Waren gestohlen oder beim Be- und Entladen beschädigt werden. Bei der großen Transportversicherung, der Warentransportversicherung, handelt es sich praktisch um eine All-Gefahren-Deckung, die auch Speditionsbewegungen und Vermögensschäden einschließt.

Warenkreditversicherung

Bei Existenzbedrohung durch drohenden Forderungsausfall wegen hohen Außenständen sollte die Warenkreditversicherung abgeschlossen werden. Zu beachten sind hier viele Feinheiten und Klauseln, wodurch eine umfangreiche Beratung unumgänglich ist. Die meisten Warenkreditversicherungen schließen heute auch das Inkasso mit ein.

D&O-Deckung und Straf-Rechtsschutz

Die D&O-Deckung (Directors and Officers) ist eine Haftpflichtversicherung, die Manager vor Ansprüchen aus Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen schützt.

Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl und Betrug.

Betriebliche Altersversorgung

Durch betriebliche Altersversorgung bindet man gute Mitarbeiter an die Firma und kann als Gesellschafter Geschäftsführer auch die eigene Rente organisieren. Das Thema ist so umfangreich, dass es an dieser Stelle nur erwähnt werden soll. Der Arbeitgeber ist nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch verpflichtet, seinen Arbeitnehmern mindestens einen Durchführungsweg der Entgeltumwandlung (also arbeitnehmerfinanziert)  zur Verfügung zu stellen.

Temporäre Versicherungen

Wer eine neue Halle baut benötigt während der Bauphase eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine - meist kostenlose - Feuerrohbauversicherung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist oft kostenfrei in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.

VdS-anerkannte Fachfirma im Raum Coburg

Firmen sind verpflichtet, ihr elektrische Anlagen in jedem Jahr von einer vom VdS anerkannten Fachfirma überprüfen zu lassen. Im Raum Coburg führt die Prüfung durch:
Konrad+Queck GmbH
Herrn Queck
Vorstadt 1
96145 Seßlach
+49.9569.1342

 
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